Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ingenieurbüro Heckmann – Inhaber: Markus Heckmann, Brunnenstr. 2, 66578 Schiffweiler – website: www.ingenieurbuero-heckmann.de

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Ingenieurbüros Heckmann (nachfolgend „Dienstleister“ genannt).

  2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

§ 2 Heizlastberechnung

  1. Der Dienstleister erstellt Heizlastberechnungen gemäß der geltenden Norm DIN EN 12831.

  2. Grundlage der Berechnung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Gebäudedaten, wie Baupläne, Materialangaben und Nutzungsanforderungen.

  3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu einer Nachberechnung führen. Diese Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

  4. Abweichungen in der Berechnung von bis zu 10 Prozent der Längen-, Flächen- oder Volumenwerte gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen gelten als technisch zulässig und führen nicht zu einer kostenlosen Nachbearbeitung, weil die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Es ist allgemein technisch anerkannt, dass die Überdimensionierung aufgrund Vernachlässigung der solaren und internen Gewinne bis zu 30 Prozent betragen kann. Insofern liegt die Abweichung innerhalb der Genauigkeit des Verfahrens.

  5. Die Ergebnisse der Heizlastberechnung dienen ausschließlich als Grundlage für die weitere Planung und dürfen ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht verändert werden.

§ 3 Auslegung Fußbodenheizung (FBH)

  1. Die Planung und Dimensionierung der Fußbodenheizung erfolgt auf Grundlage der Heizlastberechnung und der technischen Vorgaben des Auftraggebers.

  2. Der Dienstleister verwendet zulässige Berechnungsverfahren und berücksichtigt einschlägige Normen, insbesondere DIN EN 1264.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Informationen zu Raumhöhen, Bodenaufbauten und spezifischen Nutzungsanforderungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  4. Falls ein Trockensystem verwendet werden soll, muss der Auftraggeber den Hersteller und das spezifische System mitteilen.

  5. Für die Einhaltung der vorgegebenen Einbaumaße und spezifischen örtlichen Anforderungen, wie z.B. Statik, ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 4 Abwasserplanung

  1. Die Planung von Abwasseranlagen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften und Normen, insbesondere DIN EN 12056 und DIN 1986.

  2. Der Dienstleister erarbeitet ein Konzept zur Dimensionierung und Verlegung von Abwasserleitungen basierend auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Gebäudedaten.

  3. Änderungen der Anforderungen oder nachträgliche Anpassungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

  4. Der Dienstleister haftet nicht für Probleme, die durch unsachgemäße Installation oder von Dritten verursachte Änderungen entstehen.

§ 5 Rohrnetzplanung Heizung

  1. Der Dienstleister übernimmt die Planung und Dimensionierung des Heizungsrohrnetzes, einschließlich der Berechnung von Rohrdurchmessern, Druckverlusten und Pumpendimensionierung.

  2. Grundlage der Planung sind die Heizlastberechnung und die technischen Vorgaben des Auftraggebers.

  3. Die Rohrnetzplanung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Normen und Vorschriften, insbesondere DIN EN 12828.

  4. Änderungen in der Heiztechnik, der Wärmeverteilung oder der Gebäudeplanung, die nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zu Nachbearbeitungen führen, deren Kosten vom Auftraggeber getragen werden müssen.

§ 6 Rohrnetzplanung Sanitär

  1. Die Rohrnetzplanung im Bereich Sanitär umfasst die Dimensionierung und Verlegung von Trink- und Abwasserleitungen unter Beachtung der Hygienevorschriften, insbesondere DIN EN 806 und DIN 1988.

  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen zu den Wasseranschlüssen, Zapfstellen und den Nutzungsanforderungen vollständig bereitgestellt werden.

  3. Der Dienstleister haftet nicht für Mängel, die durch eine fehlerhafte Installation oder Änderungen durch Dritte entstehen.

  4. Auf Wunsch unterstützt der Dienstleister bei der Abstimmung mit externen Gewerken, wie der Bauleitung oder dem ausführenden Installationsbetrieb.

§ 7 Lüftungsplanung

  1. Die Lüftungsplanung umfasst die Dimensionierung und Anordnung der Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung der relevanten Normen, insbesondere DIN EN 16798.

  2. Der Dienstleister erstellt die Planung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Gebäudedaten, Raumkonzepte und Luftqualitätsanforderungen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, frühzeitig über spezifische Anforderungen wie Allergieschutz, Feuchteschutz oder zusätzliche Filterung zu informieren.

  4. Anpassungen der Lüftungsplanung aufgrund von Änderungen der Gebäudestruktur oder Nutzung sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sämtliche relevanten Daten, Pläne und Anforderungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

  2. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  3. Der Dienstleister ist ein Fachbüro, welches Berechnungen und Planungen erstellt. Eine detaillierte Erläuterung oder Erklärung der Ergebnisse ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen. Sollten detaillierte Erklärungen gewünscht werden, ist der damit verbundene zeitliche Aufwand zusätzlich zu vergüten.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Für Einfamilienhäuser (EFH) erfolgt die Vergütung gemäß den auf der Webseite veröffentlichten Preisen oder einem individuellen Angebot.

  2. Für Mehrfamilienhäuser (MFH) werden vor Beginn der Leistungen immer schriftliche Angebote erstellt.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

§ 10 Haftung

  1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.

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