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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ingenieurbüro Heckmann – Inhaber: Markus Heckmann, Brunnenstr. 2, 66578 Schiffweiler – website: www.ingenieurbuero-heckmann.de

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Ingenieurbüros Heckmann (nachfolgend „Dienstleister“ genannt).
  2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
  3. Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Dienstleister erbringt Ingenieur-, Planungs- und Berechnungsleistungen ausschließlich in dem Umfang, der im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich um standardisierte Fachplanungen und technische Berechnungen auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der jeweils gültigen Normen und Richtlinien.
  3. Eine vollständige Fachplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere die vollständige Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungsphasen gemäß HOAI, ist nicht Vertragsbestandteil, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
  4. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind insbesondere:
    • Bestandsaufnahmen vor Ort,
    • Baustellenbegehungen,
    • Bauüberwachung,
    • Objektüberwachung,
    • Montagekontrollen,
    • Ausschreibung und Vergabe,
    • Koordination anderer Fachplaner oder Gewerke,
    • Erstellung von Revisionsunterlagen,
    • Mitwirkung bei Abnahmen,
    • Dokumentationen sowie sonstige Leistungen außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs.
  5. Die vom Dienstleister erstellten Planungen dienen ausschließlich dem vereinbarten Bauvorhaben.
  6. Die vom Dienstleister erstellten Fachplanungen sind funktions- und ausführungsorientiert. Ziel ist die technisch sichere und wirtschaftliche Umsetzung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, enthält die Planung bewusst einen angemessenen Ausführungsspielraum für das ausführende Fachunternehmen. Nicht sämtliche konstruktiven oder montagetechnischen Details werden abschließend festgelegt. Die planerisch nicht festgelegten Details sind vom ausführenden Fachunternehmen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, den Herstellerangaben sowie den anerkannten Regeln der Technik eigenverantwortlich festzulegen und auszuführen.
  8. Diese Vorgehensweise ermöglicht die Berücksichtigung der Erfahrung des ausführenden Fachunternehmens, reduziert den Planungsaufwand und schafft die notwendige Flexibilität für eine wirtschaftliche Ausführung auf der Baustelle. Sie stellt keinen Planungsmangel dar.
  9. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung eine vollständige Detailplanung oder die Festlegung sämtlicher Ausführungsdetails.

§ 3 Heizlastberechnung

  1. Der Dienstleister erstellt Heizlastberechnungen gemäß DIN EN 12831.
  2. Grundlage der Berechnung sind ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
  3. Der Auftraggeber ist für deren Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich.
  4. Werden nachträglich geänderte oder ergänzende Unterlagen bereitgestellt, stellen hierdurch erforderliche Anpassungen zusätzliche Leistungen dar.
  5. Berechnungen erfolgen nach den anerkannten Berechnungsverfahren der jeweiligen Normen. Geringfügige Abweichungen infolge normbedingter Vereinfachungen, Rundungen oder der Genauigkeit der bereitgestellten Planungsgrundlagen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Planung nicht beeinträchtigt wird.
  6. Die Ergebnisse dienen ausschließlich als Grundlage für die weitere Planung.

§ 4 Auslegung Fußbodenheizung

  1. Die Auslegung erfolgt auf Grundlage der Heizlastberechnung sowie der Angaben des Auftraggebers.
  2. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 1264.
  3. Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Angaben, insbesondere Raumhöhen, Bodenaufbauten und Nutzungsanforderungen, vollständig zur Verfügung.
  4. Wird ein Trockensystem vorgesehen, hat der Auftraggeber Hersteller und System rechtzeitig mitzuteilen.
  5. Für die Einhaltung statischer, konstruktiver oder sonstiger örtlicher Anforderungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
  6. Die Auslegung erfolgt grundsätzlich herstellerneutral. Eine Eignung sämtlicher am Markt verfügbarer Produkte oder Systeme wird nicht geschuldet.

§ 5 Abwasserplanung

  1. Die Planung erfolgt gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere DIN EN 12056 und DIN 1986.
  2. Grundlage sind ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
  3. Änderungen der Planung oder der Planungsgrundlagen nach Bearbeitungsbeginn stellen zusätzliche Leistungen dar.
  4. Für Ausführungsfehler oder Änderungen durch Dritte übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

§ 6 Rohrnetzplanung Heizung

  1. Die Rohrnetzplanung umfasst insbesondere die Dimensionierung der Rohrleitungen, Druckverlustberechnung und Pumpenauslegung.
  2. Grundlage bilden die Heizlastberechnung sowie die Angaben des Auftraggebers.
  3. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 12828.
  4. Änderungen der Gebäudeplanung, der Heiztechnik oder sonstiger Planungsgrundlagen nach Bearbeitungsbeginn stellen zusätzliche Leistungen dar.
  5. Die Planung erfolgt grundsätzlich herstellerneutral.

§ 7 Rohrnetzplanung Sanitär

  1. Die Planung erfolgt nach den einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 806 und DIN 1988.
  2. Grundlage sind die Angaben des Auftraggebers.
  3. Änderungen der Planungsgrundlagen nach Bearbeitungsbeginn stellen zusätzliche Leistungen dar.
  4. Für Mängel aufgrund fehlerhafter Installation oder Änderungen durch Dritte haftet der Dienstleister nicht.
  5. Die Planung erfolgt grundsätzlich herstellerneutral.

§ 8 Lüftungsplanung

  1. Die Lüftungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere DIN EN 16798.
  2. Grundlage sind ausschließlich die bereitgestellten Unterlagen und Anforderungen des Auftraggebers.
  3. Besondere Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich Feuchteschutz, Allergieschutz oder Filtertechnik, sind vor Beginn der Planung mitzuteilen.
  4. Änderungen der Gebäudestruktur, Nutzung oder Planungsgrundlagen nach Bearbeitungsbeginn stellen zusätzliche Leistungen dar.
  5. Die Planung erfolgt grundsätzlich herstellerneutral.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sämtliche erforderlichen Unterlagen, Pläne und Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben trägt der Auftraggeber.
  3. Der Dienstleister schuldet Berechnungs- und Planungsleistungen. Ausführliche Erläuterungen, Beratungen oder Schulungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden gesondert vergütet.

§ 10 Planfreigabe und Änderungswünsche

  1. Vor Fertigstellung erhält der Auftraggeber einen Planvorabzug zur Prüfung.
  2. Der Auftraggeber hat diesen auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit seinen Vorgaben sowie erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen.
  3. Mit der schriftlichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Übereinstimmung mit seinen Vorgaben.
  4. Änderungen oder Ergänzungen nach erfolgter Freigabe gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet, soweit sie nicht auf einem vom Dienstleister zu vertretenden Planungsfehler beruhen.
  5. Änderungen aufgrund nachträglich geänderter Wünsche, geänderter Planungsgrundlagen oder zusätzlicher Anforderungen stellen ebenfalls zusätzliche Leistungen dar.
  6. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass ihm bekannt ist, dass die Planung ausschließlich den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst. Die eigenverantwortliche Festlegung montagetechnischer Ausführungsdetails durch das ausführende Fachunternehmen bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Für Einfamilienhäuser erfolgt die Vergütung gemäß den auf der Internetseite veröffentlichten Preisen oder dem individuellen Angebot.
  2. Für Mehrfamilienhäuser sowie sonstige Projekte erfolgt die Vergütung auf Grundlage eines individuellen Angebots.
  3. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 12 Haftung

  1. Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 13 Planungsgrundlagen

  1. Sämtliche Planungs- und Berechnungsleistungen basieren ausschließlich auf den vom Auftraggeber bereitgestellten zweidimensionalen Planunterlagen (2D).
  2. Fotos, Videos, 3D-Modelle, BIM-Modelle, Renderings, Screenshots oder sonstige bildliche Darstellungen dienen lediglich der Orientierung und stellen keine verbindliche Planungsgrundlage dar, sofern deren Verwendung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Bauliche Details, Höhenversprünge, Leitungsführungen oder sonstige Informationen, die ausschließlich aus solchen Unterlagen ersichtlich sind, gelten ohne entsprechende Darstellung in den Planunterlagen als nicht bereitgestellt.
  4. Nachträglich übermittelte Informationen oder geänderte Planunterlagen stellen zusätzliche Leistungen dar.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Berechnungen, Zeichnungen, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für das beauftragte Bauvorhaben.
  3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Bauvorhaben bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters.
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