Entwässerungsantrag / Entwässerungsgesuch für den Bauantrag erstellen lassen
Für viele Bauvorhaben verlangen Städte und Gemeinden einen Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt). Dieser Antrag ist Bestandteil der Bauunterlagen und weist nach, wie Schmutzwasser und Regenwasser vom Grundstück abgeleitet werden.
Der Entwässerungsantrag enthält in der Regel einen Entwässerungsplan, Angaben zu den Leitungen auf dem Grundstück sowie gegebenenfalls Nachweise zur Versickerung oder Regenrückhaltung.
Unser Ingenieurbüro erstellt Entwässerungsanträge für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte und bereitet alle notwendigen Unterlagen für die Einreichung bei der zuständigen Gemeinde vor.
Welche Unterlagen gehören zu einem Entwässerungsantrag
Wir übernehmen die komplette Bearbeitung des Entwässerungsantrags, inklusive:
Erstellung des Entwässerungsplans (Schmutz- und Regenwasser)
Darstellung der Grundleitungen, Fallleitungen und Anschlussleitungen
Kennzeichnung von Rückstauebene, Revisionsöffnungen und Kontrollschächten
Berücksichtigung von Trenn- oder Mischsystemen
Einbindung von Rigolen, Zisternen oder Versickerungsanlagen (falls erforderlich)
Zusammenstellung der Antragsunterlagen für die zuständige Behörde
Technische Abstimmung mit Bauherr, Architekt oder Fachunternehmen
Die Planung erfolgt normgerecht (z. B. nach DIN EN 12056, DIN 1986-100) und unter Berücksichtigung der kommunalen Satzungen.
Ihr Vorteil
Rechtssichere Planung mit fachlicher Verantwortung
Prüffähige Unterlagen, wie sie von Behörden erwartet werden
Keine Software- oder Eigenrecherche notwendig
Klare, verständliche Pläne für Bauausführung und Kontrolle
Erfahrung aus über 1000 Projekten im Wohn- und Gewerbebau
Wir denken Entwässerung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Gebäude, Nutzung und Baupraxis.
Was wir im Überflutungsnachweis prüfen und darstellen
Bemessung von Starkregen gemäß DIN 1986-100
Ermittlung der anfallenden Regenwassermengen
Prüfung der Leistungsfähigkeit von Leitungen und Rückhaltesystemen
Darstellung von Notwasserwegen und Überflutungsflächen
Bewertung kritischer Bereiche (z. B. Kellerabgänge, Lichtschächte)
Integration in den Entwässerungsplan für die Genehmigungsbehörde
Der Nachweis erfolgt praxisnah und umsetzbar – nicht nur rechnerisch, sondern mit Blick auf die spätere Bauausführung. Die Antragsunterlagen werden bei Bedarf ausgedruckt und bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Rückstauebene und Rückstauschutz
Bei Starkregen kann das öffentliche Kanalnetz überstaut sein. Maßgeblich ist die
Ablaufstellen im Keller unterhalb dieser Ebene gelten als rückstaugefährdet. In diesen Fällen sind einfache Rückstauklappen nicht zulässig. Stattdessen ist meist eine Hebeanlage bzw. Abwasserpumpe erforderlich, um das Abwasser sicher über die Rückstauebene zu fördern.
Fehlende oder unzulässige Rückstausicherungen können im Schadenfall dazu führen, dass Versicherungen Leistungen kürzen oder ablehnen.
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Entwässerungsantrag
Einfamilienhaus
1350 €
inkl. 19 % MwSt.
Entwässerungsplanung inkl. Überflutungsnachweis und prüffähiger Antragsunterlagen für die Genehmigungsbehörde.
- Erstellung des Entwässerungsplans für Schmutz- und Regenwasser
- Darstellung von Grundleitungen, Schächten und Anschlusspunkten
- Berücksichtigung von Rückstauebene und Notentwässerung
- Genehmigungsfähige Unterlagen für Gemeinde / Zweckverband
- Auslegung von Versickerungen oder Rückhaltungen mit Drossel falls erforderlich
Entwässerungsantrag
Mehrfamilienhaus / Gewerbe
Mehrfamilienhaus / Gewerbe
Auf Anfrage
inkl. 19 % MwSt.
Berechnungstabelle sowie Planzeichnung mit Positionen
- Erstellung des Entwässerungsplans für Schmutz- und Regenwasser
- Darstellung von Grundleitungen, Schächten und Anschlusspunkten
- Berücksichtigung von Rückstauebene und Notentwässerung
- Genehmigungsfähige Unterlagen für Gemeinde / Zweckverband
- Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 (Starkregen)
Bitte senden Sie uns Ihre Grundrisse als PDF oder DWG-Datei zu.
Wir erstellen Ihnen daraufhin ein individuelles Angebot für Ihr Projekt.
Häufige Fragen zum Entwässerungsantrag / Entwässerungsgesuch
Ein Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt) ist ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt, mit dem die Grundstücksentwässerung eines Bauvorhabens genehmigt wird.
Der Antrag zeigt, wie Schmutzwasser und Regenwasser vom Grundstück abgeleitet werden und wie der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgt.
Wenn ein Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt) nicht gestellt wird, kann der Anschluss des Gebäudes an das öffentliche Kanalnetz nicht genehmigt werden. In vielen Gemeinden ist der Entwässerungsantrag Voraussetzung dafür, dass die Grundstücksentwässerung ausgeführt und in Betrieb genommen werden darf.
Wird die Entwässerung ohne genehmigten Antrag hergestellt, kann die Gemeinde beispielsweise:
die Nutzung des Kanalanschlusses untersagen
die Nachreichung eines Entwässerungsantrags verlangen
Änderungen an der bereits hergestellten Entwässerungsanlage fordern
im Einzelfall auch ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten
Deshalb sollte der Entwässerungsantrag in der Regel vor der Herstellung der Grundstücksentwässerung gestellt und genehmigt werden.
Durch eine frühzeitige Planung der Grundstücksentwässerung lassen sich spätere Änderungen oder zusätzliche Kosten meist vermeiden.
Ein Entwässerungsantrag wird verlangt bei:
Neubau eines Einfamilienhauses
Neubau eines Mehrfamilienhauses
Änderungen an der Grundstücksentwässerung
Herstellung einer Versickerungsanlage
Einbau einer Regenrückhaltung
Erweiterungen oder Anbauten
Die Anforderungen können je nach Kommune unterschiedlich sein.
Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert und besteht aus wenigen Schritten:
Übermittlung der vorhandenen Bauunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Bauantrag)
Prüfung der geplanten Grundstücksentwässerung
Erstellung des Entwässerungsplans
Erstellung eventuell notwendiger Berechnungen (z. B. Versickerung oder Regenrückhaltung)
Zusammenstellung der Unterlagen für den Entwässerungsantrag
Übergabe der Unterlagen sowie postalische Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde oder Stadt.
Grundsätzlich kann ein Architekt einen Entwässerungsantrag erstellen. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch häufig an ein Ingenieurbüro für Entwässerungsplanung abgegeben.
Der Grund ist, dass bei vielen Bauvorhaben zusätzliche technische Nachweise erforderlich sind, zum Beispiel:
Berechnung der Regenwasserableitung
Dimensionierung von Versickerungsanlagen
Nachweis einer Regenrückhaltung
hydraulische Berechnungen der Leitungen
Diese Berechnungen gehören zur technischen Fachplanung der Grundstücksentwässerung und werden daher oft von spezialisierten Ingenieurbüros durchgeführt.
Die Gemeinde verlangt einen Entwässerungsantrag, damit sichergestellt wird, dass Schmutzwasser und Regenwasser fachgerecht abgeleitet werden und das öffentliche Kanalnetz nicht überlastet wird.
Im Entwässerungsantrag wird deshalb unter anderem geprüft:
wie das Gebäude an den öffentlichen Kanal angeschlossen wird
wie Regenwasser vom Grundstück abgeleitet wird
ob eine Versickerung oder Regenrückhaltung erforderlich ist
ob die Leitungsdimensionen ausreichend sind
Die Gemeinde prüft anhand der Unterlagen, ob die geplante Grundstücksentwässerung den technischen Vorgaben entspricht und genehmigt anschließend den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.