Entwässerungsantrag / Entwässerungsgesuch für den Bauantrag erstellen lassen

Für viele Bauvorhaben verlangen Städte und Gemeinden einen Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt). Dieser Antrag ist Bestandteil der Bauunterlagen und weist nach, wie Schmutzwasser und Regenwasser vom Grundstück abgeleitet werden.

Der Entwässerungsantrag enthält in der Regel einen Entwässerungsplan, Angaben zu den Leitungen auf dem Grundstück sowie gegebenenfalls Nachweise zur Versickerung oder Regenrückhaltung.

Unser Ingenieurbüro erstellt Entwässerungsanträge für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte und bereitet alle notwendigen Unterlagen für die Einreichung bei der zuständigen Gemeinde vor.

Welche Unterlagen gehören zu einem Entwässerungsantrag

Wir übernehmen die komplette Bearbeitung des Entwässerungsantrags, inklusive:

  • Erstellung des Entwässerungsplans (Schmutz- und Regenwasser)

  • Darstellung der Grundleitungen, Fallleitungen und Anschlussleitungen

  • Kennzeichnung von Rückstauebene, Revisionsöffnungen und Kontrollschächten

  • Berücksichtigung von Trenn- oder Mischsystemen

  • Einbindung von Rigolen, Zisternen oder Versickerungsanlagen (falls erforderlich)

  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen für die zuständige Behörde

  • Technische Abstimmung mit Bauherr, Architekt oder Fachunternehmen

Die Planung erfolgt normgerecht (z. B. nach DIN EN 12056, DIN 1986-100) und unter Berücksichtigung der kommunalen Satzungen.

Ihr Vorteil

  • Rechtssichere Planung mit fachlicher Verantwortung

  • Prüffähige Unterlagen, wie sie von Behörden erwartet werden

  • Keine Software- oder Eigenrecherche notwendig

  • Klare, verständliche Pläne für Bauausführung und Kontrolle

  • Erfahrung aus über 1000 Projekten im Wohn- und Gewerbebau

Wir denken Entwässerung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Gebäude, Nutzung und Baupraxis.

Was wir im Überflutungsnachweis prüfen und darstellen

  • Bemessung von Starkregen gemäß DIN 1986-100

  • Ermittlung der anfallenden Regenwassermengen

  • Prüfung der Leistungsfähigkeit von Leitungen und Rückhaltesystemen

  • Darstellung von Notwasserwegen und Überflutungsflächen

  • Bewertung kritischer Bereiche (z. B. Kellerabgänge, Lichtschächte)

  • Integration in den Entwässerungsplan für die Genehmigungsbehörde

Der Nachweis erfolgt praxisnah und umsetzbar – nicht nur rechnerisch, sondern mit Blick auf die spätere Bauausführung. Die Antragsunterlagen werden bei Bedarf ausgedruckt und bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Rückstauebene und Rückstauschutz

Bei Starkregen kann das öffentliche Kanalnetz überstaut sein. Maßgeblich ist die

Ablaufstellen im Keller unterhalb dieser Ebene gelten als rückstaugefährdet. In diesen Fällen sind einfache Rückstauklappen nicht zulässig. Stattdessen ist meist eine Hebeanlage bzw. Abwasserpumpe erforderlich, um das Abwasser sicher über die Rückstauebene zu fördern.

Fehlende oder unzulässige Rückstausicherungen können im Schadenfall dazu führen, dass Versicherungen Leistungen kürzen oder ablehnen.

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Entwässerungsantrag
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Entwässerungsplanung inkl. Überflutungsnachweis und prüffähiger Antragsunterlagen für die Genehmigungsbehörde.

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Bitte senden Sie uns Ihre Grundrisse als PDF oder DWG-Datei zu.
Wir erstellen Ihnen daraufhin ein individuelles Angebot für Ihr Projekt.

Häufige Fragen zum Entwässerungsantrag / Entwässerungsgesuch

Was ist ein Entwässerungsantrag?

Ein Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt) ist ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt, mit dem die Grundstücksentwässerung eines Bauvorhabens genehmigt wird.
Der Antrag zeigt, wie Schmutzwasser und Regenwasser vom Grundstück abgeleitet werden und wie der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgt.

Was passiert, wenn kein Entwässerungsantrag gestellt wird?

Wenn ein Entwässerungsantrag (auch Entwässerungsgesuch genannt) nicht gestellt wird, kann der Anschluss des Gebäudes an das öffentliche Kanalnetz nicht genehmigt werden. In vielen Gemeinden ist der Entwässerungsantrag Voraussetzung dafür, dass die Grundstücksentwässerung ausgeführt und in Betrieb genommen werden darf.

Wird die Entwässerung ohne genehmigten Antrag hergestellt, kann die Gemeinde beispielsweise:

  • die Nutzung des Kanalanschlusses untersagen

  • die Nachreichung eines Entwässerungsantrags verlangen

  • Änderungen an der bereits hergestellten Entwässerungsanlage fordern

  • im Einzelfall auch ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten

Deshalb sollte der Entwässerungsantrag in der Regel vor der Herstellung der Grundstücksentwässerung gestellt und genehmigt werden.

Durch eine frühzeitige Planung der Grundstücksentwässerung lassen sich spätere Änderungen oder zusätzliche Kosten meist vermeiden.

Wann wird ein Entwässerungsantrag benötigt?

Ein Entwässerungsantrag wird verlangt bei:

  • Neubau eines Einfamilienhauses

  • Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • Änderungen an der Grundstücksentwässerung

  • Herstellung einer Versickerungsanlage

  • Einbau einer Regenrückhaltung

  • Erweiterungen oder Anbauten

Die Anforderungen können je nach Kommune unterschiedlich sein.

Wie läuft die Erstellung eines Entwässerungsantrags ab?

 

Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert und besteht aus wenigen Schritten:

  1. Übermittlung der vorhandenen Bauunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Bauantrag)

  2. Prüfung der geplanten Grundstücksentwässerung

  3. Erstellung des Entwässerungsplans

  4. Erstellung eventuell notwendiger Berechnungen (z. B. Versickerung oder Regenrückhaltung)

  5. Zusammenstellung der Unterlagen für den Entwässerungsantrag

  6. Übergabe der Unterlagen sowie postalische Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde oder Stadt.

Kann mein Architekt den Entwässerungsantrag nicht einfach mit machen?

Grundsätzlich kann ein Architekt einen Entwässerungsantrag erstellen. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch häufig an ein Ingenieurbüro für Entwässerungsplanung abgegeben.

Der Grund ist, dass bei vielen Bauvorhaben zusätzliche technische Nachweise erforderlich sind, zum Beispiel:

  • Berechnung der Regenwasserableitung

  • Dimensionierung von Versickerungsanlagen

  • Nachweis einer Regenrückhaltung

  • hydraulische Berechnungen der Leitungen

Diese Berechnungen gehören zur technischen Fachplanung der Grundstücksentwässerung und werden daher oft von spezialisierten Ingenieurbüros durchgeführt.

Warum verlangt die Gemeinde einen Entwässerungsantrag?

Die Gemeinde verlangt einen Entwässerungsantrag, damit sichergestellt wird, dass Schmutzwasser und Regenwasser fachgerecht abgeleitet werden und das öffentliche Kanalnetz nicht überlastet wird.

Im Entwässerungsantrag wird deshalb unter anderem geprüft:

  • wie das Gebäude an den öffentlichen Kanal angeschlossen wird

  • wie Regenwasser vom Grundstück abgeleitet wird

  • ob eine Versickerung oder Regenrückhaltung erforderlich ist

  • ob die Leitungsdimensionen ausreichend sind

Die Gemeinde prüft anhand der Unterlagen, ob die geplante Grundstücksentwässerung den technischen Vorgaben entspricht und genehmigt anschließend den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.